BVTQ

Fotorechte

Foto-, Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild – Grundlagen / Informationen:

Eine Kurzfassung zu Eurer ersten Information, das ist keine rechtsverbindliche Auskunft:

  •       Die Veröffentlichung von Personen auf Fotos unterliegt Regeln, für deren Einhaltung ihr sorgen müsst.
  •       Sind Personen eindeutig identifizierbar, muss ihr Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegen, möglichst schriftlich. 
  •       Wenn die Teilnehmenden erkennbar zu sehen sein könnten, solltet ihr vor dem Fotografieren eine entsprechende Erklärung abgeben, mit dem Angebot, sich aus dem zu fotografierenden Bereich zu entfernen. Diese Erklärung nehmt ihr am besten mit der Videofunktion eures Smartphones auf.
  •       Beispiel: „Ich möchte Fotos von dieser Veranstaltung auf Facebook veröffentlichen und auf der Webseite vielfalt-erleben.org, die für diesen Event geworben hat. Wer auf diesen Fotos nicht zu sehen sein möchte, kann bitte hier auf die … Seite gehen und dort mitmachen.“