BVTQ

Ethikrichtlinie

Ethikrichtlinien

Die Bundesvereinigung für Taijiquan und Qigong e.V. (BVTQ) ist den Ethikrichtlinien der Freien Gesundheitsberufen verpflichtet.

Ethikrichtlinien des Dachverbandes Freie Gesundheitsberufe e.V. Fassung 2007 Seite 1 von 3 

Werte und Ziele der Freien Gesundheitsberufe – Methodenübergreifende Ethikrichtlinien für den Bereich freie Lebensberatung und Gesundheitsförderung 

1. Ziel der Ethikrichtlinien 

Die Ethikrichtlinien der Freien Gesundheitsberufe (FG) dienen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Menschen, die am Angebot der an den FG beteiligten Verbände, Vereine und Organisationen interessiert sind. 

In den Ethikrichtlinien wird seitens der Anbieter:innen das Berufsverständnis beschrieben und das berufsethische Verhalten festgelegt. Die ethischen Richtlinien sind Grundlage für die Beziehung der 

  • Kursteilnehmer:innen/Schüler:innen/Klient:innen und der Lehrperson/dem/r Anbieter:in 
  • Lehrpersonen/Anbietenden untereinander 
  • Anbietenden und der Öffentlichkeit 
2. Inhalte 
Rechtliche Grundlage 

Die Mitglieder der an den FG beteiligten Verbände, Vereine und Organisationen verpflichten sich, jederzeit folgende Informationen auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen: 

  1. Die genaue Bezeichnung und Anschrift des/r Anbieters/in und deren berufliche Qualifikation.
  2. Die Beschreibung der angewandten Methode oder Arbeitsweise sowie Hinweise auf deren Grundlagen.
  3. Die Dauer und gegebenenfalls Anzahl der Veranstaltungen.
  4. Den Charakter der Veranstaltung (Einzel- oder Gruppenveranstaltung, Ziele der Veranstaltung).
  5. Den Gesamtpreis sowie den Einzelpreis je Veranstaltung.
  6. Möglicherweise zu erwerbendes Begleitmaterial und die Höhe der dadurch entstehenden Kosten. 
Verhältnis Lehrer:in / Anbieter:in – Schüler:in / Nachfrager:in 

Die Mitglieder an den FG beteiligten Verbände, Vereine und Organisationen sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Schüler:innen / Teilnehmer:innen / Klient:innen bewußt und verpflichten sich 

  1. die Würde, Entscheidungsfreiheit, Eigenverantwortung und Persönlichkeit der Schüler:innen / Teilnehmer:innen / Klient:innen zu achten und zu respektieren;
  2. zur Gleichbehandlung aller Personen ungeachtet ihres Geschlechts, ethnischen Ursprungs oder nationaler Zugehörigkeit;
  3. alle Techniken zu unterlassen, die auf eine manipulative Beeinflussung des Willens anderer abzielen;
  4. auf jede Art von materieller, psychischer oder sozialer Ausnutzung zu verzichten;
  5. das Wissen über die Schüler:innen / Teilnehmer:innen / Klient:innen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben;
  6. zur Toleranz gegenüber anderen Lebens- und Weltanschauungen, politischen oder religiösen Überzeugungen. 
Tätigkeits- und Selbstverständnis 

Die Mitglieder der an den FG beteiligten Verbände, Vereine und Organisationen sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihrem Berufsstand bzw. ihrer Arbeitsmethode bewusst und verpflichten sich, 

  1. sich fortzubilden und für ihre Weiterentwicklung zu sorgen;
  2. nur solche Strategien und Methoden anzuwenden und anzubieten, in denen sie Kompetenz und/oder berufliche Qualifikation erworben haben;
  3. andere Methoden und Arbeitsansätze zu achten sowie ihren Kollegen mit Respekt und Aufrichtigkeit zu begegnen;
  4. die Freiheit, Eigenverantwortlichkeit und Gesundheit des Einzelnen zu fördern und zu erhalten;
  5. zur Ausrichtung auf Gewaltfreiheit. 

Die Mitglieder der an den FG beteiligten Verbände, Vereine und Organisationen grenzen sich von allen totalitären, autoritären und solchen Tendenzen ab, die die Entfaltungsfreiheit oder die Würde des Menschen bedrohen oder verletzen. Sie teilen eine ganzheitliche Sichtweise. 

Vorliegende Fassung genehmigt und verabschiedet von der FG-Mitgliederversammlung am 07.07.2002 in Frankfurt 

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